
Gemeinsam für den Landkreis
Es gibt viele Wege, mich auf dem Weg ins Kreishaus zu unterstützen. Ob aktiv oder finanziell — jede Hilfe zählt.
Mitmachen
Eine Kampagne lebt von den Menschen, die sie tragen. Wenn Sie überzeugt sind, dass unser Landkreis mehr kann, dann werden Sie Teil von Team Gärtner. Es gibt viele Möglichkeiten, sich einzubringen:
Weitersagen
Erzählen Sie Freunden, Familie und Nachbarn von der Kampagne. Teilen Sie unsere Beiträge in den sozialen Medien.
Vor Ort dabei sein
Kommen Sie zu unseren Veranstaltungen und Infoständen. Zeigen Sie Präsenz für einen starken Landkreis.
Aktiv im Team
Helfen Sie beim Plakatieren, bei Veranstaltungen oder beim Haustürwahlkampf. Jede helfende Hand zählt.
Eigene Ideen einbringen
Sie kennen Ihr Viertel am besten. Teilen Sie uns mit, was unser Landkreis braucht und wo wir besser werden müssen.
Spenden
Eine Kampagne kostet Geld — für Plakate, Veranstaltungen und Materialien. Mit Ihrer Spende helfen Sie, Lüneburg voranzubringen. Jeder Beitrag zählt.
Spende per Überweisung
Kontoinhaber
CDU-Kreisverband Lüneburg
IBAN
DE91 2405 0110 0000 0231 01
BIC
NOLADE21LBG
Verwendungszweck
Spende Steffen Gärtner
Einfach per QR-Code spenden
Scannen Sie den GiroCode mit Ihrer Banking-App, um die Überweisungsdaten automatisch zu übernehmen. Den Betrag legen Sie selbst fest.
Steuerliche Hinweise
Spenden an politische Parteien sind steuerlich begünstigt. Sie erhalten automatisch eine Spendenquittung für Ihre Steuererklärung.
Privatpersonen
Spenden von natürlichen Personen können bis zu einem Gesamtumfang von 6.600 € pro Person im Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Bei zusammen veranlagten Ehegatten werden bis zu 13.200 € berücksichtigt.
- Bis zu 3.300 € (bzw. 6.600 € bei Ehegatten) werden nach § 34g EStG direkt von der Steuerschuld abgezogen — und zwar 50 % dieses Betrages.
- Weitere 3.300 € (bzw. 6.600 € bei Ehegatten) können nach § 10b EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Unternehmen
Unternehmensspenden sind grundsätzlich in der Höhe uneingeschränkt möglich. Juristische Personen (AG, GmbH) können Spenden nicht steuerlich geltend machen. Bei Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) können die Spenden anteilig über die einzelnen Gesellschafter in deren Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.
Datenschutz & Transparenz
Ihre Daten werden ausschließlich zur Ausstellung der Spendenbescheinigung verwendet. Ab einer Spendenhöhe von 10.000 € erfolgt die Veröffentlichung im Rechenschaftsbericht der Partei. Spenden über 50.000 € werden dem Präsidenten des Deutschen Bundestages angezeigt.
Herzlichen Dank für Ihre Spende!
Gemeinsam machen wir den Landkreis stark.
